Obwohl vom Gesetzgeber im Fall des ungeteilten Eigentums nicht vorgesehen, empfehlen wir dennoch auch für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern den Einsatz eines Verwalters. So haben Sie und Ihre Mieter einen Ansprechparter vor Ort, der ebenfalls als Vermittler agieren kann. Gleichzeitig sind Sie als Eigentümer entlastet, da wir viele Probleme schnell und konsequent für Sie lösen können.

Wir unterbreiten Ihnen gern ein auf Ihre Immobilie und Ihre Wünsche abgestimmtes Angebot.